Professionelle Immobilien-Dienstleistungen in Ihrer Region
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EIMMOS‑Leistungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der EIMMOS UG (haftungsbeschränkt), Franz-Joseph-Str. 11, 80801 München, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Eichinger (nachfolgend „EIMMOS“), und ihren Kunden über eigene Dienstleistungen von EIMMOS.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für Leistungen, die EIMMOS im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt.
1.4 Für vermittelte oder koordinierte Leistungen externer Partnerunternehmen gelten diese AGB nicht. Dafür gelten die separaten AGB „Vermittlung und Partnerfälle“.
1.5 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn EIMMOS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Leistungen von EIMMOS
2.1 EIMMOS erbringt eigene Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen: – Hausmeisterservice
– Objektservice und Objektbetreuung
– Objektkontrolle
– einfache Instandhaltungstätigkeiten
– Reinigungs- und Pflegearbeiten
– Kontrollgänge und Dokumentation
– sonstige damit zusammenhängende Dienstleistungen
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg geschuldet wird, schuldet EIMMOS die fachgerechte Durchführung der Dienstleistung, jedoch keinen garantierten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg.
2.4 EIMMOS ist berechtigt, für die Leistungserbringung eigene Mitarbeitende oder interne Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.
3.2 Kundenanfragen über Website, E-Mail, Telefon oder Kontaktformular sind unverbindlich.
3.3 Ein Vertrag kommt erst zustande durch: a) ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform,
b) Annahme eines Angebots von EIMMOS durch den Kunden,
c) Terminbestätigung, wenn eindeutig ein Vertragswille erkennbar ist, oder
d) tatsächlichen Beginn der Leistung mit Zustimmung des Kunden.
3.4 Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.5 Gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. bei Fernabsatzverträgen) bleiben unberührt.
4. Termine und Leistungserbringung
4.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
4.2 EIMMOS darf Termine aus sachlich gerechtfertigten Gründen verschieben, insbesondere bei Krankheit, Personalausfall, Witterung, fehlendem Zugang zum Objekt oder vergleichbaren Umständen.
4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen, Ansprechpartner und Zugänge zum Objekt bereitstehen.
4.4 Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund unrichtiger Angaben oder fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von EIMMOS.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde muss alle relevanten Informationen vollständig und korrekt bereitstellen.
5.2 Besondere Risiken, Vorschäden, Sicherheitsanforderungen, Zugangsregelungen oder technische Besonderheiten müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.
5.3 Der Kunde muss dafür sorgen, dass die Leistungserbringung vor Ort sicher und zumutbar möglich ist.
5.4 Fehlende Mitwirkung oder falsche Angaben berechtigen EIMMOS zur gesonderten Abrechnung des dadurch entstandenen Zusatzaufwands.
6. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung genannten Preise.
6.2 Ohne vereinbarte Pauschale erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (z. B. Arbeitszeit, Material, Anfahrt, Zusatzaufwand).
6.3 Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet.
6.4 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzüge zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.5 Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Kostenvoranschläge und Zusatzaufwand
7.1 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt.
7.2 Falls während der Leistungserbringung ein erheblicher Mehraufwand erforderlich wird, informiert EIMMOS den Kunden hierüber – soweit möglich und zumutbar.
7.3 Nach Absprache setzt EIMMOS die Leistung entsprechend fort.
8. Objektzugang, Fehltermine und Wartezeiten
8.1 Der Kunde ist verantwortlich für den rechtzeitigen Zugang zum Objekt.
8.2 Kann EIMMOS die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausführen (z. B. kein Zugang, niemand vor Ort), darf EIMMOS den entstandenen Aufwand inklusive Anfahrt, Wartezeit und Teilleistungen berechnen.
8.3 Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
9. Abnahme, Mängelanzeige und Gewährleistung
9.1 Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, hat der Kunde sie nach Durchführung unverzüglich zu prüfen.
9.2 Offensichtliche Mängel sollen zeitnah angezeigt werden.
9.3 Bei berechtigten Mängeln hat EIMMOS das Recht zur Nacherfüllung.
9.4 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
9.5 Gegenüber Verbrauchern stellt die Aufforderung zur zeitnahen Mitteilung keine Ausschlussfrist dar.
10. Haftung
10.1 EIMMOS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Ebenso bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EIMMOS nur für typische, vorhersehbare Schäden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10.4 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.5 Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
11.1 Aufrechnung ist nur möglich mit rechtskräftigen, unbestrittenen oder anerkannten Forderungen.
11.2 Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
12. Laufzeit und Kündigung bei wiederkehrenden Leistungen
12.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
12.2 Falls keine Dauer geregelt ist, gilt: Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
12.4 Kündigungen sollen in Textform erfolgen.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
13.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
13.2 Auf Wunsch des Verbrauchers kann die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden.
13.3 Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zugestimmt hat.
14. Datenschutz
14.1 EIMMOS verarbeitet personenbezogene Daten gemäß geltenden Datenschutzgesetzen.
14.2 Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der EIMMOS‑Website.
15. Verbraucherstreitbeilegung
15.1 EIMMOS ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
16.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz von EIMMOS.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.